Der Paragraph, um den es hier geht ist der § 35 a EStG (Einkommenssteuergesetz). Dieser gewährt Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dieses Gesetzt wurde erlassen, um die Schwarzarbeit im Handwerkssektor einzudämmen. Dies führt dazu, dass Maler die ihre Dienste schwarz anbieten keinen preislichen Vorteil gegenüber uns mehr haben können. Für uns sind die Handwerkerleistungen von Interesse, welche für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden. Darunter fallen auch jegliche Arbeiten von Malern und Tapezierern, die bei Ihnen zu Hause ausgeführt werden.
Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt können Sie über eine Steuerentlastung 20% der Kosten einsparen (bis maximal 1.200 Euro).
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer